ON AIR TV - for a better vision
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Die ON AIR TV PRODUCTIONS GmbH, Stadtwaldgürtel 13, 50935 Köln (im Folgenden „ON AIR TV“) realisiert als Medienunternehmen professionell und kreativ TV-Produktionen. Die ON AIR TV vernetzt zudem Sport- und Unterhaltungssendungen, wobei die Sportproduktion einen der Schwerpunkte darstellt. Das Team der ON AIR TV entwickelt darüber hinaus Konzepte und Strategien, um Vorstellungen von Kunden gezielt und effizient umzusetzen.
(2) Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge von der ON AIR TV im Geschäftsverkehr mit Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen.
§ 2 Vertragsschluss und Vertragsinhalt, Rücktrittsrecht
(1) Produkt- und Leistungsbeschreibungen, Werbematerialien und Preise der ON AIR TV stellen – soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt worden ist – noch keine rechtsverbindlichen Angebote, sondern lediglich eine Aufforderung an den Kunden ein solches abzugeben dar. Ein Vertragsabschluss und damit eine vertragliche Bindung über die einzelnen Leistungen kommt zustande, wenn ON AIR TV das Angebot des Kunden ausdrücklich durch eine Auftragsbestätigung annimmt.
(2) Produktionsbeschreibungen und -darstellungen sind, soweit sie Vertragsbestandteil geworden sind, ausschließlich Leistungsbeschreibungen.
(3) Die ON AIR TV erbringt ihre Leistungen nach den Wünschen und Angaben des Kunden, wie sie insbesondere aus einer konkreten Vereinbarung in mindestens Textform (Brief, Fax oder E-Mail) bei Vertragsschluss hervorgehen. Zusatzleistungen wie zusätzliche Kopien, Normwandlungen von deutschen auf internationale Fernsehstandards (NTSC, SECAM) sowie die Einholung von Rechten an der Musik (Gema- und Verlagsgebühren) bedürfen der ausdrücklichen vorherigen Vereinbarung im Einzelfall. Die Rechteeinholung für vorbestehende Werke obliegt dem Kunden, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist.
(4) Änderungs- und/oder Erweiterungswünsche des Kunden nach Vertragsschluss muss die ON AIR TV nur berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen zwingend erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen. Unabhängig hiervon wird die ON AIR TV sich bemühen, Wünschen des Kunden nach Änderungen der vertraglich vereinbarten Leistungen nachzukommen. Auf ein entsprechendes, schriftlich einzureichendes Änderungsverlangen wird die ON AIR TV dem Kunden ein schriftliches Angebot über Art, Umfang und Vergütung der geänderten Leistungen unterbreiten. Mit der Annahme dieses Angebotes in Schriftform durch den Kunden wird das Angebot Bestandteil des ursprünglichen Vertrages. Solange kein Einvernehmen über die Vertragsänderung besteht, werden die Leistungen nach dem bestehenden Vertrag erbracht.
(5) Sollte der Kunde vor oder während der Ausführung eines Auftrages durch die ON AIR TV Insolvenz anmelden, ist die ON AIR TV berechtigt, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären. Der Anspruch auf Rücktritt vom Vertrag wegen einer Insolvenz besteht auch ausdrücklich gegenüber Auftragnehmern der ON AIR TV, welcher diese sich ggf. bedient, um ihre vertraglichen Pflichten zu erfüllen.
§ 3 Allgemeine Mitwirkungspflichten des Kunden, Ansprechpartner, Versicherung
(1) Die ordnungsgemäße Durchführung der vertraglich geschuldeten Dienstleistung ist von der Mitwirkung des Kunden abhängig. Aus diesem Grund wird der Kunde ON AIR TV daher während der Laufzeit des Vertrages die erforderlichen Daten und Informationen richtig, vollständig und in branchenüblicher Qualität rechtzeitig zur Verfügung stellen. Weitergehende individualvertragliche Regelungen bleiben unberührt.
(2) Der Kunde wirkt bei der Vertragserfüllung im erforderlichen Umfang unentgeltlich mit, indem er gegebenenfalls z.B. Mitarbeiter, Arbeitsräume, Hard- und Software, Daten und Telekommunikationseinrichtungen zur Verfügung stellt.
(3) Der Kunde benennt schriftlich mindestens einen Ansprechpartner für die ON AIR TV sowie eine Adresse und E-Mail-Adresse, unter der die Erreichbarkeit des Ansprechpartners sichergestellt ist. Der Ansprechpartner wird vom Kunden ausdrücklich autorisiert, in folgenden Fällen rechtswirksame Erklärungen abzugeben: Auftragserweiterungen, Änderung des Auftragszieles und der bestehenden Fristen und Termine sowie Freigabe der jeweils daraus resultierenden Zusatzkosten. Der Ansprechpartner ist darüber hinaus, soweit dies den Kunden betrifft, für die Überwachung der zeit- und sachgerechten Beistellung und Einhaltung aller Leistungen und Pflichten, die der Kunde im Zusammenhang mit der Produktion übernommen hat, verantwortlich.
(4) Während der gesamten Laufzeit des Vertrages unterrichten sich die Parteien gegenseitig unverzüglich über schwerwiegende Probleme, die bei der Erbringung der Leistung auftreten und die aus der Sphäre der anderen Partei herrühren.
(5) Der Kunde wird die von der ON AIR TV erbrachten Dienstleistungen unverzüglich nach ihrer Erbringung auf Übereinstimmung mit den Anforderungen des Vertrages prüfen. Er wird die ON AIR TV unverzüglich informieren, wenn er die von der ON AIR TV erbrachten Leistungen als nicht vertragsgemäß, insbesondere als mangelhaft ansieht.
(6) Der Kunde ist der ON AIR TV zum Ersatz des aus der Verletzung der Mitwirkungs- oder Beistellungspflicht entstehenden Schadens verpflichtet. Ein zuvor erarbeiteter Zeitplan wird erforderlichenfalls angepasst. Die ON AIR TV wird dem Kunden – soweit der Vertragszweck noch erreichbar ist – insofern eine angemessene Frist zur Erfüllung der Mitwirkungs- oder Beistellungspflichten setzen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist, ist die ON AIR TV berechtigt vom Vertrag zurücktreten und neben Schadensersatz eine Vergütung zu verlangen, die den bisher erbrachten Leistungen entspricht.
(7) Der Kunde ist verpflichtet, der ON AIR TV unverzüglich mitzuteilen, wenn dieser sich in Zahlungsschwierigkeiten befinden sollte, oder aber bereits einen Insolvenzantrag stellen musste.
(8) Der Kunde ist informiert, dass die an die ON AIR TV im Rahmen der Vertragserfüllung übergebenen Sachen und/oder Daten seitens ON AIR TV nicht versichert sind. Es obliegt insofern dem Kunden, für einen ausreichenden Versicherungsschutz bzgl. aller der an die ON AIR TV übergebenen Sachen und Daten Sorge zu tragen.
§ 4 Urheber- und Nutzungsrechte
(1) Für den Fall, dass der Kunde im Zusammenhang mit Leistungen von der ON AIR TV Inhalte bereithält oder übermittelt, an denen ihm Urheberrechte oder sonstige Nutzungsrechte zustehen, ist die ON AIR TV für die Dauer der Leistungserbringung zu denjenigen Vervielfältigungshandlungen berechtigt, die ON AIR TV durchführen muss, um den Vertragszweck zu erfüllen.
(2) Die von der ON AIR TV bereitgestellten Daten und Inhalte unterliegen urheberrechtlichem Schutz. Dem Kunden ist es daher nicht gestattet, diese Daten über einem von der ON AIR TV im Einzelfall gewährten Nutzungsrecht hinausgehend zu kopieren, zu bearbeiten und/oder weiterzuverbreiten.
(3) Soweit nichts anderes vereinbart ist, räumt die ON AIR TV im Falle einer Rechtseinräumung ein einfaches, unbefristetes und nicht übertragbares Nutzungsrecht an dem Werk ein.
(4) Der Erwerb eines Nutzungsrechts durch den Kunden steht unter der aufschiebenden Bedingung vollständiger Zahlung der geschuldeten Vergütung. Zuvor hat der Kunde nur ein vorläufiges, einfaches und nicht dingliches Recht in Form einer jederzeit widerruflichen schuldrechtlichen Gestattung.
(5) Soweit nicht anders vermerkt, erhält der Kunde kein Nutzungsrecht an Rohmaterialien.
§ 5 Termine, Fristen und Leistungshindernisse
(1) Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen mindestens der Vereinbarung per Textform (z.B. Brief, Fax oder E-Mail). (2) Ist für die Leistungserbringung seitens der ON AIR TV die Mitwirkung des Kunden erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich eine vereinbarte Lieferzeit um die Zeit, die der Kunde seiner Verpflichtung nicht nachgekommen ist.
(3) Bei Verzögerungen infolge von Veränderungen der Anforderungen des Kunden, oder unzureichenden Beistellungen des Kunden, verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen entsprechend.
(4) Sofern die Verlängerung der Liefer- und Leistungsfristen länger als drei Monate dauert, sind beide Parteien berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.
(5) Werden von dem Kunden Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht nur geringfügigen Umfang haben, so verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientierten, ihre Gültigkeit. In diesem Falle sind ggf. neue Liefer- und Leistungspflichten zu vereinbaren.
§ 6 Preise, Fälligkeiten und Zahlungsmodalitäten
(1) Es gelten die vertraglich vereinbarten Preise zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Teilzahlungen und Abschlagszahlungen sind nur möglich, soweit dies vertraglich vereinbart wurde. Es gelten im Rahmen von Fernsehproduktionen, soweit nicht anders vereinbart, folgende Fälligkeiten als vereinbart: 50% – 10 Tage vor Beginn einer Produktion, 50% – nach Ende der Produktion.
(2) Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen der ON AIR TV 10 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
(3) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die ON AIR TV über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
(4) Gerät der Kunde in Verzug, so werden ihm von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet. Der ON AIR TV bleibt die Geltendmachung eines höheren Verzögerungsschadens vorbehalten.
(5) Der Kunde muss damit rechnen, dass die ON AIR TV Zahlungen zunächst auf ältere Schulden anrechnet. Sind bereits Kosten der Rechtsverfolgung wie Mahnkosten entstanden, so kann ON AIR TV Zahlungen des Kunden zunächst auf diese Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anrechnen.
(6) Wenn der ON AIR TV Umstände bekannt werden – entweder durch eigene Mitteilung des Kunden gemäß § 2 (5), oder durch eigene Kenntniserlangung -, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden objektiv in Frage stellen, insbesondere der Kunde seine Zahlungen einstellt oder ein Scheck in Ermangelung ausreichender Deckung zurückgegeben wird, ist die ON AIR TV berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn die ON AIR TV zuvor Schecks angenommen hat. Die ON AIR TV ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die ON AIR TV ist zudem berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.
§ 7 Sicherungsmittel
ON AIR TV behält sich das Eigentum und die sonstigen Rechte an den Vertragsgegenständen bis zum vollständigen Ausgleich der eigenen Forderungen aus dem Vertrag vor. Der Kunde hat die ON AIR TV bei Zugriff Dritter auf das Vorbehaltsgut sofort schriftlich zu benachrichtigen und den Dritten über die Rechte der ON AIR TV zu unterrichten
§ 8 Aufrechnung, Zurückbehaltung und Abtretung Das Zurückbehaltungsrecht seitens des Kunden ist ausgeschlossen. Der Vertragspartner kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Er kann seine Forderungen – unbeschadet des § 354a HGB – nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der ON AIR TV an Dritte abtreten.
§ 9 Abnahme und Mängelrügen
(1) Erfolgt eine förmliche Abnahme beim Kunden, so hat dieser etwaige offensichtliche Mängel unverzüglich in Schriftform, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen nach Abnahme unter genauer Bezeichnung des Mangels anzuzeigen.
(2) Erfolgt keine förmliche Abnahme beim Kunden, so hat dieser innerhalb von 5 Werktagen nach Leistungserbringung das Leistungsergebnis zu prüfen und in Schriftform entweder die Abnahme zu erklären oder die festgestellten offensichtlichen Mängel mit genauer Beschreibung mitzuteilen. Wenn er sich in dieser Frist nicht erklärt, oder die Leistung ohne Rüge nutzt, gilt die Leistung als abgenommen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
(3) Verdeckte Mängel, die während der Gewährleistungsfrist auftreten und bei Abnahme bzw. Leistungserbringung auch bei sorgfältiger Untersuchung nicht zu entdecken waren, hat der Kunde ON AIR TV unverzüglich, spätestens aber 5 Werktage nach ihrem Auftreten schriftlich unter genauer Beschreibung des Mangels anzuzeigen.
(4) Bei Verletzung der vorgenannten Pflichten sind sämtliche Ansprüche und Rechte des Vertragspartners, die auf dem Mangel beruhen, ausgeschlossen.
§ 10 Rechte des Vertragspartners bei Mängeln
(1) Mängelansprüche des Kunden sind – unabhängig von der Art des Vertrages – auf das Recht zur Nacherfüllung beschränkt. ON AIR TV kann die Nacherfüllung nach seiner Wahl als Nachbesserung oder Ersatzlieferung erbringen. Der Kunde wird ON AIR TV im erforderlichen Umfang bei der Beseitigung des Mangels unterstützen. Verzichtet ON AIR TV auf das Recht zur Nacherfüllung oder wird diese nicht binnen einer angemessenen Frist erbracht, oder ist die zum Zwecke der Nacherfüllung erbrachte Leistung nach mehrmaliger Nachbesserung erneut mangelhaft, so kann der Kunde unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall hat ON AIR TV jedoch Anspruch auf Vergütung für die bis zum Rücktritt auf Grund des Vertrags erbrachten Leistungen. Das Recht des Kunden, den Mangel selbst zu beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen, ist ausgeschlossen.
(2) Die Vereinbarung einer Garantie bedarf zwingend der Schriftform. Eine Garantieerklärung ist nur dann wirksam, wenn sie den Inhalt der Garantie sowie die Dauer und den räumlichen Geltungsbereich des Garantieschutzes hinreichend bestimmt beschreibt.
(3) Der Kunde trägt die Beweislast dafür, dass Nutzungsbeschränkungen oder Mängel nicht durch unsachgemäße Bedienung oder durch einen Eingriff des Kunden verursacht oder mit verursacht worden sind.
§ 11 Schadensersatz
(1) Schadensersatzansprüche des Kunden gegen ON AIR TV, deren Organe, gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen aufgrund fahrlässigen Handelns, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und aus unerlaubter Handlung, sind vorbehaltlich einer individualvertraglichen Regelung ausgeschlossen.
(2) Die Haftung von ON AIR TV für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ist auf den typischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden beschränkt. Gleiches gilt für eine grob fahrlässige Verletzung einer sonstigen, nicht vertragswesentlichen Pflicht durch Mitarbeiter oder sonstige Erfüllungsgehilfen von ON AIR TV, die keine Organe, gesetzlichen Vertreter oder leitende Angestellte sind. In beiden Fällen ist die Haftung von ON AIR TV für Vermögens- und Sachschäden auf den Vertragswert, höchstens jedoch auf 200.000 € beschränkt.
(3) Die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, die Haftung aus einer Garantie oder wegen eines Rechtsmangels sowie Ansprüche auf Ersatz von Körperschäden bleiben von diesen Regelungen unberührt.
§ 12 Verjährung
Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln beträgt ein Jahr ab Abnahme oder Entgegennahme der Leistung. Zwingende gesetzliche Verjährungs- und Haftungsvorschriften, wie z.B. die Verjährung von Ansprüchen für Waren, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet werden, die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, die Haftung für vorsätzliches und grob fahrlässiges Handeln, für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten bleiben unberührt.
§ 13 Datenschutz & Verschwiegenheitsvereinbarung
(1) Die vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten werden von ON AIR TV ausschließlich zu den sich aus diesem Vertrag ergebenden Zwecken unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes gespeichert und verarbeitet.
(2) ON AIR TV nutzt personenbezogene Daten ausschließlich zur vertragsgemäßen Durchführung ihrer Leistungen. In keinem Fall werden personenbezogene Daten zu Werbe- oder Marketingzwecken Dritten zur Kenntnis gegeben oder diese sonst außerhalb der Erfüllung der vertraglichen Pflichten von ON AIR TV an Dritte weitergeben.
(3) Die Mitarbeiter von ON AIR TV sind zur Verschwiegenheit über personenbezogene Daten verpflichtet. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte erfolgt nur, wenn dies für die Vertragserfüllung notwendig ist. Müssen danach Daten an Dritte weitergegeben werden, so geschieht dies nur unter der Voraussetzung, dass sich diese ON AIR TV gegenüber durch Vertrag zur Beachtung des Schutzes der Daten des Kunden verpflichten.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, die Preisvereinbarung zwischen ihm und ON AIR TV vertraulich zu behandeln.
§ 14 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist KÖLN. Für Klagen und/oder prozessuale Anträge von ON AIR TV gegen den Kunden gilt zudem jeder weitere Gerichtsstand.
§ 15 Salvatorische Klausel
(1) Mündliche Nebenabsprachen zu dem Vertrag sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(2) Sollten einzelne Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise ungültig sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln und des zu Grunde liegenden Vertrages nicht. Eine unwirksame Regelung haben die Parteien durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und rechtswirksam ist.
Mit der Vergabe eines Auftrages an ON AIR TV bestätigt der Auftraggeber, die AGB gelesen und diesen zugestimmt zu haben.
Anfallende GEMA-Gebühren für verwendete Musikstücke sind vom Auftraggeber zu übernehmen.